Pferdekauf

Einen Pferdekauf mit Handschlag zu besiegeln – das hat natürlich eine lange Tradition. Auf der rechtlich sichereren Seite sind Sie allerdings, wenn Sie zusätzlich auf einem eindeutig formulierten Kaufvertrag bestehen. Denn nur bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages kann im Nachhinein bewiesen werden, welche Regelungen im Detail getroffen wurden, beispielsweise zum Haftungsauschluss für gesundheitliche Mängel oder bei der Zusicherung der Zuchttauglichkeit oder die Eignung für eine bestimmte sportliche Disziplin.

Generell rate ich dazu, auf jeden Fall folgende Punkte bei der Vertragsgestaltung in unmissverständlicher Form schriftlich zu fixieren:

•            Lebensnummer und Abstammungsnachweis des Tiers;
              Beschaffenheitsmerkmale (Exterieur, Interieur, Ausbildungsstand etc.); Mängel, Unarten
•            Beabsichtigter Verwendungszweck
•            Kaufpreis und Zahlungsfälligkeit
•            Ort und Zeitpunkt der Übergabe
•            Transportkosten; Träger des Transportrisikos
•            etc.

Anzuraten ist darüber hinaus, die tierärztliche Ankaufsuntersuchung zum Vertragsbestandteil zu machen sowie zusätzlich zu den Vertragsparteien (Käufer / Verkäufer) relevante Personen wie Tierarzt, Hufschmied,  Bereiter, Pfleger etc. namentlich und mit postalischer Anschrift im Vertrag aufzuführen.

 

 

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